Das wichtigste Gebot der Brauer

Niedergeschrieben im Jahre 1516 von Herzog Wilhelm IV. von Bayern, ist dieses Dokument das älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Gesetz der Welt. Darin stand geschrieben, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden durfte. Hefe wurde noch nicht erwähnt, weil man Hefe noch nicht kannte. Die Gärung setzte zufällig durch die Hefen in der Luft ein.